Ist ihr Unternehmen schon im Transparenzregister eingetragen?
Mit der zum 01. August 2021 in Kraft getretenen Änderung des Geldwäschegesetzes sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Für GmbH’s endet die Frist zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten am 30. Juni 2022. Die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister ist unabhängig davon, ob bereits eine Eintragung in andere öffentliche Register (z.B. Handelsregister) erfolgt ist. Bei fahrlässiger Missachtung drohen den Unternehmen Bußgelder bis zu 100.000€.
Bei Fragen zur Eintragung in das Transparenzregister können Sie uns gerne kontaktieren.