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Photovoltaikanlagen aus steuerlicher Sicht

Muss ich als Influencer/in Steuern zahlen?

Photovoltaik-Anlagen registrieren
Alle Photovoltaikanlagen, die mit dem Stromnetz verbunden werden, müssen registriert werden. Dabei ist es unerheblich, ob selbsterzeugter Strom ins Stromnetz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Nur für sogenannte „Insel-Lösungen“ bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

Für zu registrierende Anlagen ist die Steuerpflicht zu prüfen. Allerdings gibt es mehrere Steuerarten und Sonderregelungen, die Sie vor der Anschaffung einer PV-Anlage kennen sollten.

Stromeinspeisung = Steuerpflicht
Sobald erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist wird, entstehen verschiedene steuerpflichtige Vorgänge. Privatpersonen sollten immer prüfen, ob eine PV-Anlage einkommenssteuerpflichtig ist und ob eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben ist.

Photovoltaik als Liebhaberei?
Verbrauchen Sie den erzeugten Strom ausschließlich selbst und wollen Sie damit keinen Gewinn erzielen, dann fällt dies unter Liebhaberei. Die elektrische Leistung der PV-Anlage darf aber 10 kWp nicht überschreiten und Sie müssen dem Finanzamt dies mitteilen.

Ab 2023 ist geplant, dass kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien generell von der Ertragssteuer befreit sind. Bei Mehrfamilienhäusern sollen auch leistungsstärkere PV-Anlagen von der Ertragssteuer befreit werden, die Befreiung ist aber abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

Photovoltaik für Kleinunternehmer
Bei einem Umsatz von max. 50.000 € im aktuellen Jahr und max. 22.000 € im Vorjahr können Sie gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten und somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein. Bei einer PV-Anlage mit einer Leistung von 10 kWp liegen Sie mit der Einspeisevergütung weit unter diese Umsatzgrenzen.

Aber es kann auch sinnvoll sein, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen. Sie haben zwar etwas Aufwand mit der Umsatzsteuererklärung, Sie können aber die auf die Kosten für die PV-Anlage entfallende Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Ab 2023 soll dies vereinfacht werden: Beim Kauf von PV-Anlagen für den privaten Gebrauch soll ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten.

Wir informieren Sie gern über die aktuellen Regelungen. Sprechen Sie uns an!